Wintergärten sind üblicherweise Außen-Anbauten an einer bestehenden Immobilie. Da sie in vielen Fällen zum Ausbau des Wohnbereichs dienen und beheizbar sind, fallen sie mit nur wenigen Ausnahmen unter die strengen Vorgaben des deutschen Baurechts. Und das heißt: Für den Bau eines Wintergartens muss in der Regel eine Baugenehmigung bei der Kommune eingeholt werden. Wir haben wichtige Informationen und Tipps zum Thema Bauantrag für Wintergärten zusammengefasst.

Wann ist ein Bauantrag notwendig? (Kopie)

Eine Baugenehmigung benötigen Immobilienbesitzer für viele verschiedene Arten von Neubau-, Ausbau- und Umbaumaßnahmen. Auch Wintergärten sind als Bauwerke in nahezu allen Kommunen genehmigungspflichtig. Die wichtigste Begründung: Es sind feste Anbauten, die für den Aufenthalt der Bewohner genutzt werden und meist sowohl über Dämmung wie auch Heizung verfügen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, in denen eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung eines Wintergartens erfolgt. Auskunft zur Notwendigkeit eines Bauantrags für Ausbauten wie Wintergärten holt man sich deshalb am besten in der eigenen Kommune ein. Nicht anzuraten ist es, auf gut Glück mit dem Bau zu beginnen – denn im schlimmsten Fall muss dann nicht nur das Bauwerk abgerissen werden, sondern es drohen auch empfindliche Strafgebühren.

Was muss man für einen Bauantrag einreichen? (Kopie)

Zu einem Bauantrag gehören neben dem Antragsdokument noch diverse Unterlagen. Nicht alle Bauämter erheben hier dieselben Ansprüche. Generell werden zumeist folgende Schriftstücke und Informationen benötigt:

  • amtlich anerkannte Lagepläne (eigenes Grundstück und Nachbargrundstücke)
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • statische Berechnung
  • ggf. Brandschutznachweis
  • ggf. technische Nachweise zu Schallschutz
  • ggf. Wärmeschutznachweis
  • ggf. detaillierte Informationen zum Heizungs- und Lüftungssystem
  • ggf. detaillierte Informationen zur Dämmung
  • unterschriebener Bauantrag

Tipp: (Kopie)

Die wichtigsten Informationen zur Baubeschreibung und statischen Berechnungen sowie Bauzeichnungen hat der Wintergartenbauer, der den Anbau vornehmen soll.

Wer stellt den Bauantrag? (Kopie)

In der Regel holt der Grundstück- beziehungsweise Immobilienbesitzer als Bauherr die Baugenehmigung ein. Allerdings können auch Dienstleister, wie beispielsweise Wintergartenbauer oder mit der Planung beauftragte Architekten, dies als Service anbieten.

In unserem Fall, stellen wir den Bauantrag bei Ihrer Kommune und nehmen Ihnen viele Schritte ab.

Welche Vorgaben gelten für eine Baugenehmigung? (Kopie)

Die konkreten Vorgaben für eine Baugenehmigung erstellt das Bauamt jeder Kommune. Sie können deshalb nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein.

Beispiel Sachsen: verfahrensfreie Bauvorhaben (Kopie)

Viele unserer Kunden kommen aus Sachsen. Deshalb werfen wir einen genaueren Blick auf hiesige Vorgaben zur Baugenehmigung. Dabei zeigt sich: Eine Baugenehmigung ist für viele, aber nicht für alle typischen An- und Ausbauten im Garten und Hausumfeld notwendig. Denn einige Baumaßnahmen sind in Sachsen verfahrensfrei. Dazu gehören neben Garagen und überdachten Stellplätzen auch Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 qm und verschiedene Ausbauten im Innenbereich. Die Sächsische Bauordnung (SächsBO)  [Link: https://revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO] gibt genaue Auskünfte über genehmigungspflichtige und nicht-genehmigungspflichtige Baumaßnahmen.

Für Wintergärten gilt jedoch in den meisten Kommunen Sachsens die Pflicht zur Beantragung einer Baugenehmigung. Denn während Innenausbauten oft sehr kulant gehandhabt werden, gelten in Sachsen wie in den meisten deutschen Bundesländern für außen am Haus geplante Anbauten mit Aufenthalts-Charakter strenge Genehmigungs-Vorgaben.

Fazit: Eine Baugenehmigung ist vor allem zeitaufwändig (Kopie)

Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung eines Wintergartens in den meisten Fällen unumgänglich. Sie sollte vor allem aufgrund des Zeitfaktors gut eingeplant werden. Denn nicht selten dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate vom Einreichen des Bauantrags bis zur Genehmigung.

Tipp: Den Nachbarn ins Boot holen (Kopie)

Ein Tipp zum Abschluss: Beim Erstellen eines Bauantrags für einen Wintergarten kann es hilfreich sein, bereits einen schriftlichen Nachweis beizulegen, dass der Nachbar mit dem Anbau einverstanden ist. Das beweist nicht nur eine umfassende Planungsübersicht durch den Bauherrn, sondern auch die Zustimmung des Umfelds zum geplanten Bauwerk.

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